Document 4 · Royal rescript
1 July 1800
Charlottenburg
- Answers Document 1
Friedrich Wilhelm III, King of Prussia → South Prussian Government at Poznań, the province's court of justice
Copy of a cabinet order of the King to the Government at Poznań: he returns the files of the case of Prusimska against the Prince of Hohenlohe-Ingelfingen that were sent in with the report of the 18th of the previous month. The Government is to finish preparing the case, which has been much delayed by too much indulgence towards the defendant's agent, with all diligence, and then to have suitable proposals for a settlement made. If no settlement is reached, it is to see to a speedy judgment, especially if the laws should require judgment to be given once more in the first instance.
Abschrift einer Kabinettsordre des Königs an die Regierung zu Posen: Er sendet die mit dem Bericht vom 18. des Vormonats eingesandten Akten der Sache Prusimska gegen den Fürsten zu Hohenlohe-Ingelfingen zurück. Die Regierung soll die Instruktion, die durch zu viel Nachsicht gegen den Bevollmächtigten des Beklagten sehr verzögert worden sei, mit allem Fleiß beenden und dann angemessene Vergleichsvorschläge machen lassen. Kommt der Vergleich nicht zustande, soll sie für ein rasches Urteil sorgen, besonders falls nach den Gesetzen nochmals in erster Instanz erkannt werden müsste.
- Copia
- Sr. Königl. Majestaet von Preussen u befehlen der
- Regierung bei Remission der mittelst Be-
- richts vom 18ten v. M. in Sachen der Micha-
- lina v. Prusimska wider des Fürsten zu
- Hohenlohe Ingelfingen Liebden eingesandten
- Acten, die Beendigung dieser, durch zu
- viele Nachsicht gegen den Mandatarium
- des Beklagten sehr verzögerten In-
- struction, sich alles Fleisses ange-
- legen sein, hiernächst der Sache ange-
- meßene Vergleichs Vorschläge thun
- zu lassen, wenn aber der Vergleich
- wozu die Sache doch sehr geeignet zu
- sein scheint, nicht zu Stande kommen
- sollte, für die Beschleunigung des Er-
- kenntnisses besonders auf den Fall
- pflichtmässig Sorge zu tragen, wenn
- bei reiflicher Erwägung aller Um-
- stände die Gesetze es mit sich brin-
- gen sollten, daß nochmals in er-
- ster Instanz erkannt werden
- müste. Charlottenburg 1ten July 1800.
- Friedrich Willhelm
- An die Regierung
- zu Posen
Copia Sr. Königl. Majestaet von Preussen u befehlen der Regierung bei Remission der mittelst Berichts vom 18ten v. M. in Sachen der Michalina v. Prusimska wider des Fürsten zu Hohenlohe Ingelfingen Liebden eingesandten Acten, die Beendigung dieser, durch zu viele Nachsicht gegen den Mandatarium des Beklagten sehr verzögerten Instruction, sich alles Fleisses angelegen sein, hiernächst der Sache angemeßene Vergleichs Vorschläge thun zu lassen, wenn aber der Vergleich wozu die Sache doch sehr geeignet zu sein scheint, nicht zu Stande kommen sollte, für die Beschleunigung des Erkenntnisses besonders auf den Fall pflichtmässig Sorge zu tragen, wenn bei reiflicher Erwägung aller Umstände die Gesetze es mit sich bringen sollten, daß nochmals in erster Instanz erkannt werden müste. Charlottenburg 1ten July 1800. Friedrich Willhelm
An die Regierung
zu Posen
