Document 11 · Draft
7 December 1800
Berlin
- Answers Document 5
Heinrich Julius von Goldbeck, Grand Chancellor of Prussia → Prince Friedrich Ludwig of Hohenlohe-Ingelfingen
Draft of a reply to the Prince of Hohenlohe: his wish that his case with Michalina von Prusimska's guardian should not be decided by the Government at Poznań is well founded by the one fact that most of the councillors there belong to the guardianship board that occasioned the lawsuit. The writer has therefore ordered that the full bench of the Government at Warsaw decide in the first instance and the Senate of Appeal of the Kammergericht in the second. He chose Warsaw and not Kalisz because the president at Poznań, Count von Danckelmann, has lately moved to the Government at Kalisz.
Entwurf einer Antwort an den Fürsten von Hohenlohe: Sein Wunsch, dass seine Sache mit dem Vormund der Michalina von Prusimska nicht von der Regierung zu Posen entschieden werde, sei schon dadurch begründet, dass die meisten dortigen Räte dem Vormundschaftskollegium angehören, das den Rechtsstreit veranlasst hat. Der Schreiber hat deshalb verfügt, dass in erster Instanz das Plenum der Regierung zu Warschau und in zweiter der Appellationssenat des Kammergerichts entscheidet. Warschau statt Kalisch habe er gewählt, weil der Posener Präsident Graf von Danckelmann kürzlich zur Regierung in Kalisch übergegangen ist.
- An Sr Durchlaucht
- des regierenden Herrn
- Fürsten von Hohenlohe
- Ingelfingen, Königl. Pr.
- Generals von der Infan-
- terie, und Gouverneurs
- zu
- Breslau
- im Bureau
- zu mundiren
- Mund. und zu P. d 8ten ej.
- Durchlauchtigster Fürst,
- Gnädigster Fürst und Herr,
- Ew: Durchlauchten Wunsch, daß Hochdero
- Rechts-Sache mit dem Vormunde
- der minorennen Michalina von
- Prusimska nicht von der Regierung
- zu Posen abgeurtelt werde, ist
- durch den einzigen Umstand daß
- die meisten der dortigen Rathe
- Mitglieder des Vormundschafts
- Collegii daselbst sind, welches diesen
- Rechtsstreit veranlaßt hat, so
- sehr begründet, daß ich keine
- Bedencken getragen habe, unterm
- heutigem dato die Verfügung zu
- treffen, daß diese Sache in erster
- Instanz von dem Pleno der Re-
- gierung zu Warſchau und in
- der zweiten Instanz von dem
- Appellations- Senate des Cammer-
- gerichts abgeurtelt werde. Die
An Sr Durchlaucht des regierenden Herrn Fürsten von Hohenlohe Ingelfingen, Königl. Pr. Generals von der Infanterie, und Gouverneurs zu
Breslau
im Bureau
zu mundiren Mund. und zu P. d 8ten ej.
Durchlauchtigster Fürst, Gnädigster Fürst und Herr, Ew: Durchlauchten Wunsch, daß Hochdero Rechts-Sache mit dem Vormunde der minorennen Michalina von Prusimska nicht von der Regierung zu Posen abgeurtelt werde, ist durch den einzigen Umstand daß die meisten der dortigen Rathe Mitglieder des Vormundschafts Collegii daselbst sind, welches diesen Rechtsstreit veranlaßt hat, so sehr begründet, daß ich keine Bedencken getragen habe, unterm heutigem dato die Verfügung zu treffen, daß diese Sache in erster Instanz von dem Pleno der Regierung zu Warſchau und in der zweiten Instanz von dem Appellations- Senate des Cammergerichts abgeurtelt werde. Die
- Regierung zu Warſchau habe ich
- statt der in Antrag gebrachten
- Regierung zu Kalisch deshalb
- gewählt, weil
- kürzlich der President der Regierung
- zu Posen, der Graf von Danckel-
- mann zu der Regierung in Kalisch
- übergegangen ist und weil
- Ew. Durchlaucht zu erklären geruhen daß höchst-
- denenselben ein jedes anderes Süd-
- Preußischen Landes-Justiz-Collegium
- außer dem Posenſchen genehm ſey.
- Es freut mich ungemein hiedurch
- etwas zu höchstderoselben Zufriedenheit
- beytragen und bey dieser Gele-
- genheit zugleich die unbegränzte
- Verehrung versichern zu können,
- mit welcher ich zu seyn die Ehre habe
- Ew: Durchlaucht
- Berlin
- d. 7 Xbr: 1800.
- G[oldbeck]
Regierung zu Warſchau habe ich statt der in Antrag gebrachten Regierung zu Kalisch deshalb gewählt, weil kürzlich der President der Regierung zu Posen, der Graf von Danckelmann zu der Regierung in Kalisch übergegangen ist und weil Ew. Durchlaucht zu erklären geruhen daß höchstdenenselben ein jedes anderes Süd- Preußischen Landes-Justiz-Collegium außer dem Posenſchen genehm ſey. Es freut mich ungemein hiedurch etwas zu höchstderoselben Zufriedenheit beytragen und bey dieser Gelegenheit zugleich die unbegränzte Verehrung versichern zu können, mit welcher ich zu seyn die Ehre habe Ew: Durchlaucht
Berlin
d. 7 Xbr: 1800. G[oldbeck]

