Document 10 · Draft
7 December 1800
Berlin
Heinrich Julius von Goldbeck, Grand Chancellor of Prussia → Superior Appeal Senate of the Kammergericht, the appeal court at Berlin
Draft of a royal rescript to the Senate of Higher Appeal of the Kammergericht: a suit for the recovery of the Brzyce estates is pending before the Government at Poznań between the minor Michalina von Prusimska and the Prince of Hohenlohe-Ingelfingen. Since the Poznań guardianship board occasioned and directs the suit and most of the Poznań councillors belong to it, the case is to be decided in the first instance by the full bench of the Government at Warsaw and in the second by the Senate. The Governments at Poznań and Warsaw have been instructed.
Entwurf eines königlichen Reskripts an den Oberappellationssenat des Kammergerichts: Zwischen der minderjährigen Michalina von Prusimska und dem Fürsten von Hohenlohe-Ingelfingen schwebt bei der Posener Regierung ein Prozess auf Herausgabe der Brzycer Güter. Da das Posener Vormundschaftskollegium die Klage veranlasst hat und leitet und die meisten Posener Räte ihm angehören, soll die Sache in erster Instanz vom Plenum der Regierung zu Warschau und in zweiter Instanz vom Senat entschieden werden. Die Regierungen in Posen und Warschau sind angewiesen.
- An den Ober Appellations Senat des
- Kammergerichtes.
- Friedrich Wilhelm König p.
- Unsern p. Zwischen der minorennen Mi-
- chaelina von Prusimska und dem
- Herrn Fürsten von Hohenlohe Ingelfingen
- Schwebet bey der Posenschen Regierung ein
- auf Vindication der Brzezier Güther ge-
- richteter Proceß. Da die Klage des Vormundes
- der Minorennen durch das Posensche Vor-
- mundschafts-Collegium veranlaßt, auch
- unter dessen Direction der Proceß selbst be-
- trieben worden und ferner betrieben werden
- wird, die meiſten Räthe der Posener Regie-
- rung aber Mitglieder dieses Collegii sind;
- so haben Wir resolvirt, daß die benannte
- Rechts-Sache in erster Instanz von dem
- Pleno der Regierung zu Warschau, und
- in zweyter Instanz von Euch abgeurthelt
- werden soll; welches Wir Euch, und daß
- solcherhalb das Nötige an die Regierungen
- in Posen und Warschau erlassen worden,
- zur Nachricht und Achtung hierdurch
- bekannt machen.
- Sind p. Berlin, den 7. December 1800.
- Ad mandatum
- G[oldbeck]
- acc. d. 3.
- ad red. d. 8.
An den Ober Appellations Senat des Kammergerichtes.
Friedrich Wilhelm König p.
Unsern p. Zwischen der minorennen Michaelina von Prusimska und dem Herrn Fürsten von Hohenlohe Ingelfingen Schwebet bey der Posenschen Regierung ein auf Vindication der Brzezier Güther gerichteter Proceß. Da die Klage des Vormundes der Minorennen durch das Posensche Vormundschafts-Collegium veranlaßt, auch unter dessen Direction der Proceß selbst betrieben worden und ferner betrieben werden wird, die meiſten Räthe der Posener Regierung aber Mitglieder dieses Collegii sind; so haben Wir resolvirt, daß die benannte Rechts-Sache in erster Instanz von dem Pleno der Regierung zu Warschau, und in zweyter Instanz von Euch abgeurthelt werden soll; welches Wir Euch, und daß solcherhalb das Nötige an die Regierungen in Posen und Warschau erlassen worden, zur Nachricht und Achtung hierdurch bekannt machen.
Sind p. Berlin, den 7. December 1800. Ad mandatum
G[oldbeck]
acc. d. 3.
ad red. d. 8.
