Document 9 · Draft
7 December 1800
Berlin
Heinrich Julius von Goldbeck, Grand Chancellor of Prussia → South Prussian Government at Warsaw, the province's court of justice
Draft of a royal rescript to the Government at Warsaw: a suit for the recovery of the Brzyce estates is pending before the Government at Poznań between the guardian of the minor Michalina von Prusimska and the Prince of Hohenlohe-Ingelfingen. Since the guardianship board there occasioned and directs the suit and most of the Poznań councillors belong to it, the case is to be decided in the first instance by the full bench of the Government at Warsaw. The Government at Poznań has been informed. The rescripts went to the post on the 13th.
Entwurf eines königlichen Reskripts an die Regierung zu Warschau: Bei der Posener Regierung schwebt zwischen dem Vormund der minderjährigen Michalina von Prusimska und dem Fürsten von Hohenlohe-Ingelfingen ein Prozess auf Herausgabe der Brzycer Güter. Da das dortige Pupillenkollegium die Klage veranlasst hat und leitet und die meisten Posener Räte ihm angehören, soll die Sache in erster Instanz vom Plenum der Regierung zu Warschau entschieden werden. Die Regierung zu Posen ist benachrichtigt. Die Reskripte gingen am 13. zur Post.
- An die Süd. Preußische Regierung
- zu Warschau.
- d. 13. sämmtl. per Post u. zum Inh.: md
- Bamg[...]t
- d. 11
- Schroener
- d. 10. Xb.
- Friedrich Wilhelm König p.
- Unsern p. Bey der Posenschen Regierung
- Schwebet zwischen dem Vormunde der mi-
- norennen Michaelina von Prusimska
- und dem Herrn Fürsten von Hohenlohe
- Ingelfingen ein auf Vindication der
- Brzezier Güther gerichteter Prozeß. Da
- die Klage des Vormundes der von Prusimska
An die Süd. Preußische Regierung zu Warschau.
d. 13. sämmtl. per Post u. zum Inh.: md Bamg[...]t
d. 11 Schroener
d. 10. Xb. Friedrich Wilhelm König p. Unsern p. Bey der Posenschen Regierung Schwebet zwischen dem Vormunde der minorennen Michaelina von Prusimska und dem Herrn Fürsten von Hohenlohe Ingelfingen ein auf Vindication der Brzezier Güther gerichteter Prozeß. Da die Klage des Vormundes der von Prusimska
- durch das dasige Pupillen-Collegium veran-
- laßt, auch unter dessen Direction der Prozeß
- selbst betrieben worden, und ferner betrieben
- werden wird, die meiſten Räthe der Posener
- Regierung aber Mitglieder des gedachten
- Collegii sind; so haben wir resolvirt, daß
- die benannte Rechts-Sache in erster In-
- stanz von dem Pleno Euers Collegii
- abgeurthelt
- werden soll; welches und daß
- die Regierung zu Posen
- hiervon
- worden wir euch
- benachrichtiget worden Wir euch hierdurch zur Nach-
- achtung bekannt machen.
- Sind p. Berlin, den 7. December 1800.
- Ad mandatum.
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durch das dasige Pupillen-Collegium veranlaßt, auch unter dessen Direction der Prozeß selbst betrieben worden, und ferner betrieben werden wird, die meiſten Räthe der Posener Regierung aber Mitglieder des gedachten Collegii sind; so haben wir resolvirt, daß die benannte Rechts-Sache in erster Instanz von dem Pleno Euers Collegii abgeurthelt werden soll; welches und daß die Regierung zu Posen
hiervon
worden wir euch benachrichtiget worden Wir euch hierdurch zur Nachachtung bekannt machen.
Sind p. Berlin, den 7. December 1800. Ad mandatum.
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