Traces in the Sand

Document 285 · Letter

27 March 1815

Unknown

Memorandum with a calculation of the compensation claim of Prince Hohenlohe for Kamionna and Trąbczyn. Kamionna, granted in 1796 to Anton v. Prusimski and pledged to Broniewski, was redeemed by the Prince in 1804 by settlement for 55,000 Rthl; with legal costs and interest, the Prusimska is to repay 94,550 Rthl in cash. Trąbczyn was valued at 316,000 Rthl; of 138,000 Rthl of debts (Lichnowski, Weigel, Grotowski, Zerboni and others), 78,000 Rthl remain. The sovereigns are to provide 367,164 Rthl in estates or cash, 461,714 Rthl in all.

One line per manuscript line, with broken words hyphenated and stray break marks removed. Editorial decisions are set out in About the edition.
  1. 285
  2. P[ro]. M[emoria].
  3. Der König verlich 1796 dem Fürsten Hohenlohe die Kaemener
  4. Güter nach einen gewißen Anton v. Prusimski
  5. Eben gedachter Prusimski hatte diese Güter an einem
  6. gewißen Broniewski für mehr dem 100000 rt. verpfändet
  7. so daß der Fürst nie zum Besiz derselben gelangen könte —
  8. der desfals geschwebte Prozeß hat der Fürsten über 6000 rt. gebet
  9. In ersten und 2ter Instanz verlohr der Fürst und ward verur-
  10. theilt den Pfandschilling zu bezahlen. Broniewski both
  11. zulezt einen Vergleich an und der Fürst bezahlte 55000 rt.
  12. baar in Broniewski 1804. — thut 61000 rt.
  13. hierum nun von 1804. aus 1815 die Intressen ist 33550 rt.
  14. bewogen Auslagen an die Güter hat darauf zu höchst solchezu fordern 94550 rt.
  15. bezahlt hat der hauß
  16. An die Kost Senats Casse für die Urkunde 4164 rt.
  17. welche dem Fürsten Z[?]erobowski werden müßen 4164 rt.
  18. Sinnen der Beweisendung 98714 rt.
  19. NB Leixner mit M. Bernhard habnen, genau
  20. die Gelder als 55000 rt. gegeben. Es
  21. sind ihnen aber die Capitalien auf Betsche
  22. und den Kulmschen Gütern eingetragen
  23. auch hat M B die Kulmische Güter gänzlich
  24. für zum Forderungen in Beſez, folglich
  25. gehören dem Fürsten die 94550 rt.
  26. allein in die gebohrene und so sehr
  27. begünstigte Prusimska muß also
  28. dem Fürsten den bezahlten Pfand
  29. schilling nebst Intressen zurück geben
  30. aber dem Fürsten steht zu die Güter
  31. bis zu seiner Befriedigung im Pfand
  32. besäzz zu erhalten —
  33. Nun wären die Güter indeß gerichtlich taxirt u. 180000 rt. Wirthe[?]
  34. mann also die 55000 rt
  35. in Abzug gebracht werden, so bleibt in unser
  36. werth von 125000 rt.
  37. thut 223714 rt
  38. welche dem Fürsten baar oder durch Gütern
  39. ersagt werden müßen —
  40. 2. Trąbczyn ward gerichte taxirt 316000 rt.
  41. darauf Contrahirte der Fürst Schulde
  42. 1. von Lichnowski 70000 rt.
  43. 2. Weigel 30000 rt.
  44. 3. Grotowski 20000 rt.
  45. 4. Seeher Thoss 8000 rt.
  46. 5. v. Zerboni 10000 rt.
  47. = 138000 rt.
  48. darauf hat der Fürst bezahlt
  49. An Lichnowski 30000 rt.
  50. An Weigel 30000 rt.
  51. thut 60000 rt.
  52. bleiben 78000 rt.
  53. Es bleibt hier als ein mehr [?]teil 238000 rt.
  54. folgl. Zusamen mit Kaemen 467114 rt.
  55. davon muß die gebohrene Prusimska baar bezahlen 94550 rt.
  56. die Souverains haben den Fürsten entweder in Güter die baar zu entschicken 367164 rt.
  57. das sind 461714 rt.
  58. den 27ten März
  59. 1815.