Document 285 · Letter
27 March 1815
Unknown
Memorandum with a calculation of the compensation claim of Prince Hohenlohe for Kamionna and Trąbczyn. Kamionna, granted in 1796 to Anton v. Prusimski and pledged to Broniewski, was redeemed by the Prince in 1804 by settlement for 55,000 Rthl; with legal costs and interest, the Prusimska is to repay 94,550 Rthl in cash. Trąbczyn was valued at 316,000 Rthl; of 138,000 Rthl of debts (Lichnowski, Weigel, Grotowski, Zerboni and others), 78,000 Rthl remain. The sovereigns are to provide 367,164 Rthl in estates or cash, 461,714 Rthl in all.
Pro Memoria mit Berechnung der Entschädigungsforderung des Fürsten Hohenlohe für Kamionna und Trąbczyn. Kamionna, 1796 nach Anton v. Prusimski verliehen und an Broniewski verpfändet, löste der Fürst 1804 per Vergleich mit 55000 Rthl ein; mit Prozesskosten und Zinsen soll die Prusimska 94550 Rthl baar erstatten. Trąbczyn wurde auf 316000 Rthl taxiert; von 138000 Rthl Schulden (Lichnowski, Weigel, Grotowski, Zerboni u.a.) bleiben 78000 Rthl. Die Souverains sollen 367164 Rthl in Gütern oder baar leisten, zusammen 461714 Rthl.
- 285
- P[ro]. M[emoria].
- Der König verlich 1796 dem Fürsten Hohenlohe die Kaemener
- Güter nach einen gewißen Anton v. Prusimski
- Eben gedachter Prusimski hatte diese Güter an einem
- gewißen Broniewski für mehr dem 100000 rt. verpfändet
- so daß der Fürst nie zum Besiz derselben gelangen könte —
- der desfals geschwebte Prozeß hat der Fürsten über 6000 rt. gebet
- In ersten und 2ter Instanz verlohr der Fürst und ward verur-
- theilt den Pfandschilling zu bezahlen. Broniewski both
- zulezt einen Vergleich an und der Fürst bezahlte 55000 rt.
- baar in Broniewski 1804. — thut 61000 rt.
- hierum nun von 1804. aus 1815 die Intressen ist 33550 rt.
- bewogen Auslagen an die Güter hat darauf zu höchst solchezu fordern 94550 rt.
- bezahlt hat der hauß
- An die Kost Senats Casse für die Urkunde 4164 rt.
- welche dem Fürsten Z[?]erobowski werden müßen 4164 rt.
- Sinnen der Beweisendung 98714 rt.
- NB Leixner mit M. Bernhard habnen, genau
- die Gelder als 55000 rt. gegeben. Es
- sind ihnen aber die Capitalien auf Betsche
- und den Kulmschen Gütern eingetragen
- auch hat M B die Kulmische Güter gänzlich
- für zum Forderungen in Beſez, folglich
- gehören dem Fürsten die 94550 rt.
- allein in die gebohrene und so sehr
- begünstigte Prusimska muß also
- dem Fürsten den bezahlten Pfand
- schilling nebst Intressen zurück geben
- aber dem Fürsten steht zu die Güter
- bis zu seiner Befriedigung im Pfand
- besäzz zu erhalten —
- Nun wären die Güter indeß gerichtlich taxirt u. 180000 rt. Wirthe[?]
- mann also die 55000 rt
- in Abzug gebracht werden, so bleibt in unser
- werth von 125000 rt.
- thut 223714 rt
- welche dem Fürsten baar oder durch Gütern
- ersagt werden müßen —
- 2. Trąbczyn ward gerichte taxirt 316000 rt.
- darauf Contrahirte der Fürst Schulde
- 1. von Lichnowski 70000 rt.
- 2. Weigel 30000 rt.
- 3. Grotowski 20000 rt.
- 4. Seeher Thoss 8000 rt.
- 5. v. Zerboni 10000 rt.
- = 138000 rt.
- darauf hat der Fürst bezahlt
- An Lichnowski 30000 rt.
- An Weigel 30000 rt.
- thut 60000 rt.
- bleiben 78000 rt.
- Es bleibt hier als ein mehr [?]teil 238000 rt.
- folgl. Zusamen mit Kaemen 467114 rt.
- davon muß die gebohrene Prusimska baar bezahlen 94550 rt.
- die Souverains haben den Fürsten entweder in Güter die baar zu entschicken 367164 rt.
- das sind 461714 rt.
- den 27ten März
- 1815.
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P[ro]. M[emoria].
Der König verlich 1796 dem Fürsten Hohenlohe die Kaemener Güter nach einen gewißen Anton v. Prusimski Eben gedachter Prusimski hatte diese Güter an einem gewißen Broniewski für mehr dem 100,000 rt. verpfändet so daß der Fürst nie zum Besiz derselben gelangen könte — der desfals geschwebte Prozeß hat der Fürsten über 6,000 rt. gebet In ersten und 2ter Instanz verlohr der Fürst und ward verurtheilt den Pfandschilling zu bezahlen. Broniewski both zulezt einen Vergleich an und der Fürst bezahlte 55,000 rt. baar in Broniewski 1804. — thut 61,000 rt. hierum nun von 1804. aus 1815 die Intressen ist 33,550 rt. bewogen Auslagen an die Güter hat darauf zu höchst solchezu fordern 94,550 rt. bezahlt hat der hauß An die Kost Senats Casse für die Urkunde 4,164 rt. welche dem Fürsten Z[?]erobowski werden müßen 4,164 rt. Sinnen der Beweisendung 98,714 rt. NB Leixner mit M. Bernhard habnen, genau die Gelder als 55,000 rt. gegeben. Es sind ihnen aber die Capitalien auf Betsche und den Kulmschen Gütern eingetragen auch hat M B die Kulmische Güter gänzlich für zum Forderungen in Beſez, folglich gehören dem Fürsten die 94,550 rt. allein in die gebohrene und so sehr begünstigte Prusimska muß also dem Fürsten den bezahlten Pfand schilling nebst Intressen zurück geben aber dem Fürsten steht zu die Güter bis zu seiner Befriedigung im Pfand besäzz zu erhalten — Nun wären die Güter indeß gerichtlich taxirt u. 180,000 rt. Wirthe[?] mann also die 55,000 rt in Abzug gebracht werden, so bleibt in unser werth von 125,000 rt.
thut 223,714 rt welche dem Fürsten baar oder durch Gütern ersagt werden müßen —
2. Trąbczyn ward gerichte taxirt 316,000 rt. darauf Contrahirte der Fürst Schulde
1. von Lichnowski 70,000 rt.
2. Weigel 30,000 rt.
3. Grotowski 20,000 rt.
4. Seeher Thoss 8,000 rt.
5. v. Zerboni 10,000 rt. = 138,000 rt.
darauf hat der Fürst bezahlt An Lichnowski 30,000 rt.
An Weigel 30,000 rt.
thut 60,000 rt.
bleiben 78,000 rt.
Es bleibt hier als ein mehr [?]teil 238,000 rt. folgl. Zusamen mit Kaemen 467,114 rt. davon muß die gebohrene Prusimska baar bezahlen 94,550 rt. die Souverains haben den Fürsten entweder in Güter die baar zu entschicken 367,164 rt. das sind 461,714 rt.
den 27ten März
1815.
