Document 245 · Letter
20 October 1814
Vienna
Peter Friedrich von Triebenfeld, Councillor of War and Forests, Hohenlohe-Ingelfingen's agent → Prince Friedrich Ludwig of Hohenlohe-Ingelfingen
Petition by Triebenfeld to State Chancellor Hardenberg on behalf of the distressed Prince Hohenlohe. It says the Councillor of Medicine Cosmar, as executor of the will of Princess Sacken, has lodged himself in the entailed estates of Sławięcice, Lasowice and Oppurg (79,500 Rthl in yield), relying on a settlement of 1811 that the dying Princess signed only with three crosses; that he draws all the revenues and submits no account; and that the Curland heirs will take 112,000 for 426,000 Rthl. Requested are an advance of 112,000 Rthl, annulment of the settlement, Cosmar's removal and a report from the High Court of Appeal in Brzeg. Triebenfeld offers 60,000 Rthl as security.
Eingabe Triebenfelds an Staats Kanzler Hardenberg für den notleidenden Fürsten Hohenlohe. Medizinalrat Cosmar habe sich als Testamentsvollstrecker der Fürstin Sacken in die Majoratsgüter Sławięcice, Lasowice und Oppurg (79500 Rthl Ertrag) eingenistet, gestützt auf einen Transact von 1811, den die Sterbende nur mit drei Kreuzen zeichnete; er ziehe alle Einkünfte ein und lege keine Rechnung. Die Curischen Erben wollen für 426000 Rthl 112000 nehmen. Erbeten werden ein Vorschuss von 112000 Rthl, Aufhebung des Transacts, Cosmars Entfernung und ein Bericht des Oberlandesgerichts Brzeg. Triebenfeld bietet 60000 Rthl Kaution.
- 245
- (des Fürsten Staats Kanzler v. Hardenberg)
- Durchlauchtigster Fürst
- Gnädigster Fürst und Herr
- Ewr Hochfürstliche Durchlaucht soll ich beigebogenes Schreiben des Herrn Fürsten zu Hohenlohe allersubmiße[...]
- überreichen, und Allerhöchst dieselben zugleich um die höchst gnädige Erlaubniß bitten, Euer Hochfürstliche
- Durchlaucht die drükendeste Noth des Fürsten zu schildern und dabey einen Plan zur Rettung desselben
- und zur Abhülfe seiner Leiden Ewer Durchlaucht zu Füßen zu legen.
- Von jeher war der Fürst von Ingelfingen Ewr Hochfürstliche Durchlaucht treuester Anhänger und Verehrer
- dieser, ohne eigene Schuld bloß durch Nachgiebigkeit gegen fremden Einfluß auf sein wohlwollendes Gemüth
- unglücklich gewordene Mann, wirft sich Ewr Durchlaucht in die Arme, er bittet ihm vor der Chicane des Medi
- zinalrathes Cosmar zu schüzzen, die weiter nichts beabsichtiget, als daß der gute Fürst in seinem Alter
- hungern und im Elende umkommen soll.
- Ein Vermögen von mehr als zwey Millionen Rttlr an Werth betragen die Schlawenschitzer, Lassowitzer und
- Oppurger Güter, welche laut der Sub A in Abschrift, beigebogenen Urkunde von Sr Majestät 1799 als
- Majorat bestättiget sind, und die heute in den bedrängtesten Zeiten, nach den sub B beigefügten Nach-
- weiß dennoch 79500 rttlr Ertrag gewähren. Von diesen nahmhaften Gütern, soll der Fürst als
- Majorats Herr die Revenuen genießen. Allein durch die nur denklichsten Kunstgriffe hat sich der M R Cosmar
- sowohl in die Majorats Güter als in den Nachlaß der verstorbenen Fürstin Sackin einzunisten gewußt, so daß er über
- alles wie über sein Eigenthum gebietet alle Revenuen einzieht und Niemanden davon einen Heller giebt.
- Er heißt Testa: Executor — was konte aber die Fürstin Sacken von Todes wegen verordnen? Sie war von diesen Gütern
- und zwar nur Theilweise bloße Advitalitaets besizzerin. Die von Sr Maj[estät]. Sanct[ionirte] Acte A bestimt ja alles, der geschied[en?]
- Fürstin jezt verehelich v Sacken gehört, die sämt. Güter. Nach ihrer Trennung cedirte sie all ihr Erbe gutwillig an ihren gekrän[...]
- Eheherrn, dem Fürsten v Hohenlohe und der Fürst stiftete daraus das Fidei Commis welches Sr Maj Sanctionirten. Wie konte
- also die Fürstin Sacken noch einen Executor Testamenti einsezzen, über ihren baaren Nachlaß konte Sie wohl testire
- allein da sie gröst entheils alles ihren Lieblinge dem Prinzen Adolph vermacht hat, so verschwindet jeder Rechts Grund
- aus welchem sie sich noch viel weniger ihr Busenfreund Cosmar in die Angelegenheiten der Majorats Güter mischen dürfte
- um sich aber in diese Angelegenheiten, troz der entgegenstehenden rechtlichen Schrankken dennoch einzudringen, dringen[?] nach
- Willkühr zu schalten, und über die Einkünfte ohne Verantwortung, wie über sein Eigenthum zu gebieten, hat der
- M. Cosmar das verwegenste Wagestück eines entschloßenen Rabulisten unternommen. Er entwarf den hier sub C. beilie-
- gende, weit schichtigen Transact zu einer Zeit wo die Fürstin v. Sacken, wann sie ja noch lebte, den Inhalt und die folgen unmöglich
- übersehen konte, da sie in den lezten Zügen lag, und in günstigsten Falle schon an Lebens Kräften so geschwächt war, daß sie
- das weitschichtige Acten stück, statt der Unterschrift nur mit 3 Xen unterzeichnete.
- Dieser Transact ist der Inbegrif aller Inträgen. Es sind darin so viel Schulden und Forderungen, welche die Fürstin Sackin zu fordern
- hätte, aufgeführt, die alles übersteigen, und die in der Stiftungs Urkunde nie gedacht waren. Der Fürst hat darüber schon
- wie die abschrift beilage sub D zeigt, bey dH. J[ustiz] M[inister] v Kircheisen Exc. Erwähnung gethan. In deßen Antwort sub E
- wird aber darüber geschwiegen. Ferner besagt dieser Transact, daß Cosmar über alle Einkünfte der M Güter
- gebieten kan, und Niemand Rechnung legen darff — Ob je ein zweiter Test: Executor von dieser Art in der
- Geschichte aufzufinden ist, bezweifle ich, aber eben das wegen konte die Fürstin bey fertigung der 3 Xen, unmögl. mehr eines gesunden
- Verstandes genießen, den der Transact geht darauf hinaus dem Monarchen und alle Gläubiger des Fürsten zu betrügen, dem Fürsten
- aber besonders um Ehre und alles zu bringen, und dieses konte die verstor: Fürstin nicht wollen! Sie wüste zu gut was der Fürst um
- ihrer Tochter willen gedultet hat. Es konte also diesen Machwerck, nur die unbegränzteste Bosheit zum Grunde liegen
- zur Vollendung dieses, der Sanctionirten Acte von Jahr 1799 ganz widerstreitenden fameusen Transactes, wußte man sogar dem
- Fürsten durch die schandlichsten Vorspiegelungen zur Genehmigung zu bewegen — Jezt hatte Cos[mar] seiner Meinung nach gewonnen Spiel
- er sezte sogleich seinen unerfahrenen Minorennen Sohn zum Administrator der Güter ein. Bezog mit diesen alle Revenuen zahlte
- weder Interesse noch Capital, und legte troz allen Anmahnungen des Brieger O[ber]. L[andes]. G[ericht]., welches er nur mit trozzigen sarkastischen
- Antworten abwies, auch keine rechnung — Der Fürst soll jährl. nach das 1ste Abkommen 24/m rt. und deßen Sohn Aug: jezt F[ürst]. zu Öhringen
- 18000 rt. beziehen, auch solten lezten gleich nach dem Tode der Fürstin Sackin 100/m rt als ein praedikat zur Berichtigung auf seinen Schulden
- ausgezahlt werden. Es sind aber 3 Jahre verfloßen, und der alte Herr hat mehr nicht als 2500 rt. der Sohn Fürst Aug: aber nicht
- einen Groschen erhalten, wo bleiben also die Revenuen von jährl. 79500 rt. wo die Möglichkeit den Ersaz von Cos: zu erlangen?
- Aber hier geht der Plan des Cosmars am Tage aus — Was ihm auch immer von dem Fürsten gesagt wird er leidet
- alles ohne Erröthen[?] — Das Schreiben des Fürsten an dH. Justiz Ministers Exc. [...] davon ein Beweis. Die Antwort Sr Exc. aber
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(des Fürsten Staats Kanzler v. Hardenberg)
Durchlauchtigster Fürst
Gnädigster Fürst und Herr Ewr Hochfürstliche Durchlaucht soll ich beigebogenes Schreiben des Herrn Fürsten zu Hohenlohe allersubmiße[...] überreichen, und Allerhöchst dieselben zugleich um die höchst gnädige Erlaubniß bitten, Euer Hochfürstliche Durchlaucht die drükendeste Noth des Fürsten zu schildern und dabey einen Plan zur Rettung desselben und zur Abhülfe seiner Leiden Ewer Durchlaucht zu Füßen zu legen.
Von jeher war der Fürst von Ingelfingen Ewr Hochfürstliche Durchlaucht treuester Anhänger und Verehrer dieser, ohne eigene Schuld bloß durch Nachgiebigkeit gegen fremden Einfluß auf sein wohlwollendes Gemüth unglücklich gewordene Mann, wirft sich Ewr Durchlaucht in die Arme, er bittet ihm vor der Chicane des Medi zinalrathes Cosmar zu schüzzen, die weiter nichts beabsichtiget, als daß der gute Fürst in seinem Alter hungern und im Elende umkommen soll.
Ein Vermögen von mehr als zwey Millionen Rttlr an Werth betragen die Schlawenschitzer, Lassowitzer und Oppurger Güter, welche laut der Sub A in Abschrift, beigebogenen Urkunde von Sr Majestät 1799 als Majorat bestättiget sind, und die heute in den bedrängtesten Zeiten, nach den sub B beigefügten Nachweiß dennoch 79,500 rttlr Ertrag gewähren. Von diesen nahmhaften Gütern, soll der Fürst als Majorats Herr die Revenuen genießen. Allein durch die nur denklichsten Kunstgriffe hat sich der M R Cosmar sowohl in die Majorats Güter als in den Nachlaß der verstorbenen Fürstin Sackin einzunisten gewußt, so daß er über alles wie über sein Eigenthum gebietet alle Revenuen einzieht und Niemanden davon einen Heller giebt. Er heißt Testa: Executor — was konte aber die Fürstin Sacken von Todes wegen verordnen? Sie war von diesen Gütern und zwar nur Theilweise bloße Advitalitaets besizzerin. Die von Sr Maj[estät]. Sanct[ionirte] Acte A bestimt ja alles, der geschied[en?] Fürstin jezt verehelich v Sacken gehört, die sämt. Güter. Nach ihrer Trennung cedirte sie all ihr Erbe gutwillig an ihren gekrän[...] Eheherrn, dem Fürsten v Hohenlohe und der Fürst stiftete daraus das Fidei Commis welches Sr Maj Sanctionirten. Wie konte also die Fürstin Sacken noch einen Executor Testamenti einsezzen, über ihren baaren Nachlaß konte Sie wohl testire allein da sie gröst entheils alles ihren Lieblinge dem Prinzen Adolph vermacht hat, so verschwindet jeder Rechts Grund aus welchem sie sich noch viel weniger ihr Busenfreund Cosmar in die Angelegenheiten der Majorats Güter mischen dürfte um sich aber in diese Angelegenheiten, troz der entgegenstehenden rechtlichen Schrankken dennoch einzudringen, dringen[?] nach Willkühr zu schalten, und über die Einkünfte ohne Verantwortung, wie über sein Eigenthum zu gebieten, hat der M. Cosmar das verwegenste Wagestück eines entschloßenen Rabulisten unternommen. Er entwarf den hier sub C. beiliegende, weit schichtigen Transact zu einer Zeit wo die Fürstin v. Sacken, wann sie ja noch lebte, den Inhalt und die folgen unmöglich übersehen konte, da sie in den lezten Zügen lag, und in günstigsten Falle schon an Lebens Kräften so geschwächt war, daß sie das weitschichtige Acten stück, statt der Unterschrift nur mit 3 Xen unterzeichnete. Dieser Transact ist der Inbegrif aller Inträgen. Es sind darin so viel Schulden und Forderungen, welche die Fürstin Sackin zu fordern hätte, aufgeführt, die alles übersteigen, und die in der Stiftungs Urkunde nie gedacht waren. Der Fürst hat darüber schon wie die abschrift beilage sub D zeigt, bey dH. J[ustiz] M[inister] v Kircheisen Exc. Erwähnung gethan. In deßen Antwort sub E wird aber darüber geschwiegen. Ferner besagt dieser Transact, daß Cosmar über alle Einkünfte der M Güter gebieten kan, und Niemand Rechnung legen darff — Ob je ein zweiter Test: Executor von dieser Art in der Geschichte aufzufinden ist, bezweifle ich, aber eben das wegen konte die Fürstin bey fertigung der 3 Xen, unmögl. mehr eines gesunden Verstandes genießen, den der Transact geht darauf hinaus dem Monarchen und alle Gläubiger des Fürsten zu betrügen, dem Fürsten aber besonders um Ehre und alles zu bringen, und dieses konte die verstor: Fürstin nicht wollen! Sie wüste zu gut was der Fürst um ihrer Tochter willen gedultet hat. Es konte also diesen Machwerck, nur die unbegränzteste Bosheit zum Grunde liegen zur Vollendung dieses, der Sanctionirten Acte von Jahr 1799 ganz widerstreitenden fameusen Transactes, wußte man sogar dem Fürsten durch die schandlichsten Vorspiegelungen zur Genehmigung zu bewegen — Jezt hatte Cos[mar] seiner Meinung nach gewonnen Spiel er sezte sogleich seinen unerfahrenen Minorennen Sohn zum Administrator der Güter ein. Bezog mit diesen alle Revenuen zahlte weder Interesse noch Capital, und legte troz allen Anmahnungen des Brieger O[ber]. L[andes]. G[ericht]., welches er nur mit trozzigen sarkastischen Antworten abwies, auch keine rechnung — Der Fürst soll jährl. nach das 1ste Abkommen 24/m rt. und deßen Sohn Aug: jezt F[ürst]. zu Öhringen 18,000 rt. beziehen, auch solten lezten gleich nach dem Tode der Fürstin Sackin 100/m rt als ein praedikat zur Berichtigung auf seinen Schulden ausgezahlt werden. Es sind aber 3 Jahre verfloßen, und der alte Herr hat mehr nicht als 2,500 rt. der Sohn Fürst Aug: aber nicht einen Groschen erhalten, wo bleiben also die Revenuen von jährl. 79,500 rt. wo die Möglichkeit den Ersaz von Cos: zu erlangen? Aber hier geht der Plan des Cosmars am Tage aus — Was ihm auch immer von dem Fürsten gesagt wird er leidet alles ohne Erröthen[?] — Das Schreiben des Fürsten an dH. Justiz Ministers Exc. [...] davon ein Beweis. Die Antwort Sr Exc. aber
- läßt die Entschuldigung des Cosmars vermuthen — In der That duldet dieser Mensch jede Erniedrigung, um nur seinen Plan nicht aufzugeben, ud seine Beute nicht,
- laßen zu müßen. Die Grundlage des Cosmars Plans beruhet auf das Capital von 300/m rt. welches die Cur[ische] Erben am Fürsten zu fordern haben, und welches mit Inbegrif der Intresse v[?]
- 1805 — 426000 rt. beträgt. Des Königs Maj. haben die Schuldpost garantirt, und die ehemalige Fürstin Hohenlohe hat das Instrument als selbst schuldnerin, mit dem Fürsten zugl. unterschrieb[...]
- In den mehrerwehnten Transact von 1811 hat aber der Fürst sich anheischig gemacht dieses Capi: nebst Zinsen aus seinen Mitteln zu bezahlen, und die vormahlige Fürstin jezt verehe-
- lichte F v Sakkin von der Bezahlung zu befreien — Ein doppelter Unsinn — erstens weil man den Fürsten eine so ansehnliche Zahlung zumuthet, der nicht zehn, geschweige den
- hunderttausende zu bezahlen hat — zweitens, weil man die Rechte dritter intereßirender Personen, ohne ihre Einwilligung glaubte aufheben zu können, — die verstorbene
- Fürstin dachte wohl zu edel, als daß sie am Rande des Grabes noch es darauf hatte anlegen sollen, ihren Souverain und mehr andere Menschen um viel hunderttausend rt zu
- betrügen. Niemand kan hier das Getriebe eines eigennüzzigen Chicaneurs verkennen, dem bisher alles gelungen war — Cosmar wußte daß die Cur[ische] Erben schon ein Con
- tumazial Urtheil für sich hatten, in welchem der Fürst diese nahmhafte Summa zu bezahlen verurtheilt war, er wußte daß bey dem Fürsten, den er schon 3 Jahre hatte hungern
- laßen, kein Gegenſtand einer Execution aufzufinden ſey — Er ſchloß hieraus, daß der Monarch nun von den Curische Erben zur Bezahlung würde angegangen
- werden; und so meinte er, daß des K[önigs]. Maj nach dieser metamorphose aufgebracht, sich von der Sache los sage, und aus Verdruß das 1799 gestiftete
- fidei Commis. welches nur unbeschadet des allerhöchsten Interesse und jedes dritten sanctionirt wurde, gänzlich aufheben solte. Dann konte nach seiner Meinung die
- ehemalige Fürstin jezzige Gr. Sakkin wieder auftreten, die Güter reclamiren, den armen Fürsten von allem austreiben und verhungern laßen — dann erst wäre
- Cosmars Plan völlig gelungen, und sein Lohn würde gewiß Fürstlich gewesen sein —
- Ewr Hochfürstl. Durch. nur können diesen Intrigen bald abhelfen und dem guten Fürsten aus den Klauen des Cosmars retten — Schon ist mit den Mandatarien
- Der Cur[ische]. Erben ein Übereinkommen getroffen nach welchen diese für die ganze Forderung von 426000 rt. — 112000 nehmen, über alles quittiren, und sämtl.
- Documente heraus geben wollen — Eben so ist auch schon mit allen andern Creditoren, ein Abkommen getroffen, daß sich diese mit einer jährl. abschl. Zahlung
- von 12000 rt, welche der Fürst aus den ihm zustehenden Majorats Revenuen, angewiesen hat / die aber Cosmar troz allen Aufforderungen selbst vom
- Brieger O[ber]. L[andes]. G[ericht]. nicht zahlen will / begnügen wollen —
- Es kommt nur darauf an, daß Ewr Hochfürstl Durchlaucht einen Vorschuß von 112/m rt zur Bezahlung der Cur[ische] Erben, und wann auch nur auf eine kurze
- Zeit gnädigst bewilligen, beſonders aber den von Cosmar ſo böslich geſchmiedet, Transact von 1811, der in der Art der Ausfertigung mehr als
- verdächtig, dem von des K[önigs]. M[ajestät]. selbst Sanct[ionirten] Act von 1799 zuwider, mit den wohlerworbenen Rechten von dritten, unvereinbarlich kurz nichts
- als ein vermessenes Attentat eines ränkevollen Fremden, gegen das Glück des Fürsten ist, verdienten maßen aufheben, dem
- Cosmar aber von allem aus scheiden, und ihm zur strengsten Rechnungslegung anhalten laßen.
- Der Vorschuß von 112000 rt kan, wofür auch ich, wann es verstattet wird, mit einer Caution von 60000 rt. hafte, in der kürzesten Zeit
- Ja in mancherlei Art getilgt sey.
- würde nicht eine Abschlagliche Zahlung, wie solche sub B aufgeführt mit 25000 rt. jährlich angenommen werden, so könte man einen Theil
- von den 100000 die der Fürst August als Praedikat erhalten soll dazu vor der Hand Adhibiren. Nur muß vor allen der selbst dem Fürsten
- so entehrende Transact von 1811 aufgehoben, sey und ein ehrlicher Sachkundiger Administrator, in Nahmen des K[önigs]. M[ajestät]. weil Allerhöchst
- derselbe wegen der Garantie dabey interessirt ist angestellt werden. Dan steht der Tilgung des Vorschußes von 112/m nichts entgegen
- Noch bemerke ich allsubmißest daß Cosmar über 43000 rt von den Geldern, welche der Fürst zu seinem Unterhalt beziehen, sollen
- hinter sich hat, und welche der Fürst den Gemein Creditoren im Vergleich anwies — die aber Cosmar durchaus nicht zahlen will —
- Noch gegen 60000 rt fabriq Waaren in den Magazinen voräthig — diese aber bleiben als ein Betriebs Capital anzusehen — indes
- sind dies redende Beweise von der reichaltigkeit der Güter wovon ein Chicaneur alles zieht, hinter sich zur Ausführung
- seines Plans behält, und inzwischen dem guten Fürsten mit seinen Umgebungen hungern läst —
- Anführen muß ich hier noch daß ich die ehemals dem Fürsten aus der B[...] Casse vorgeschoßene 35000 rt zur Amortisirung mit aufgeführt habe.
- Von Ewr Hochfürstl. Durch. stets gegen den H. Fürst zu Hohenlohe bewiesenes Wohlwollen hoffe ich die Erhöhrung meiner
- submissesten bitte, wornach ich auf allergehorsamst flehe, über die Lage des Fürsten, über alle seine Leiden welche er durch
- den p Cosmar dulden muß, ja daß alles hier wahr und gewiß geschildert ist, einen Bericht des Ober Land Gerichts zu Brieg
- wohin dH. J[ustiz]. Minist. Excellenz dem Hrn Fürsten selbst gewiesen, zu erfordern, aus welchen sich mehr am Tag legen und
- die drückende Noth des Fürsten bewiesen werden wird.
- In tiefster Ehrfurcht ersterbe
- E[wr]. H[ochfürstliche]. Durchl.
- Wien den 20ten Octobr.
- 1814
- treu unterthänigster Knecht
- v Triebenfeld
läßt die Entschuldigung des Cosmars vermuthen — In der That duldet dieser Mensch jede Erniedrigung, um nur seinen Plan nicht aufzugeben, ud seine Beute nicht, laßen zu müßen. Die Grundlage des Cosmars Plans beruhet auf das Capital von 300/m rt. welches die Cur[ische] Erben am Fürsten zu fordern haben, und welches mit Inbegrif der Intresse v[?] 1805 — 426,000 rt. beträgt. Des Königs Maj. haben die Schuldpost garantirt, und die ehemalige Fürstin Hohenlohe hat das Instrument als selbst schuldnerin, mit dem Fürsten zugl. unterschrieb[...] In den mehrerwehnten Transact von 1811 hat aber der Fürst sich anheischig gemacht dieses Capi: nebst Zinsen aus seinen Mitteln zu bezahlen, und die vormahlige Fürstin jezt verehelichte F v Sakkin von der Bezahlung zu befreien — Ein doppelter Unsinn — erstens weil man den Fürsten eine so ansehnliche Zahlung zumuthet, der nicht zehn, geschweige den hunderttausende zu bezahlen hat — zweitens, weil man die Rechte dritter intereßirender Personen, ohne ihre Einwilligung glaubte aufheben zu können, — die verstorbene Fürstin dachte wohl zu edel, als daß sie am Rande des Grabes noch es darauf hatte anlegen sollen, ihren Souverain und mehr andere Menschen um viel hunderttausend rt zu betrügen. Niemand kan hier das Getriebe eines eigennüzzigen Chicaneurs verkennen, dem bisher alles gelungen war — Cosmar wußte daß die Cur[ische] Erben schon ein Con tumazial Urtheil für sich hatten, in welchem der Fürst diese nahmhafte Summa zu bezahlen verurtheilt war, er wußte daß bey dem Fürsten, den er schon 3 Jahre hatte hungern laßen, kein Gegenſtand einer Execution aufzufinden ſey — Er ſchloß hieraus, daß der Monarch nun von den Curische Erben zur Bezahlung würde angegangen werden; und so meinte er, daß des K[önigs]. Maj nach dieser metamorphose aufgebracht, sich von der Sache los sage, und aus Verdruß das 1799 gestiftete fidei Commis. welches nur unbeschadet des allerhöchsten Interesse und jedes dritten sanctionirt wurde, gänzlich aufheben solte. Dann konte nach seiner Meinung die ehemalige Fürstin jezzige Gr. Sakkin wieder auftreten, die Güter reclamiren, den armen Fürsten von allem austreiben und verhungern laßen — dann erst wäre Cosmars Plan völlig gelungen, und sein Lohn würde gewiß Fürstlich gewesen sein — Ewr Hochfürstl. Durch. nur können diesen Intrigen bald abhelfen und dem guten Fürsten aus den Klauen des Cosmars retten — Schon ist mit den Mandatarien Der Cur[ische]. Erben ein Übereinkommen getroffen nach welchen diese für die ganze Forderung von 426,000 rt. — 112,000 nehmen, über alles quittiren, und sämtl. Documente heraus geben wollen — Eben so ist auch schon mit allen andern Creditoren, ein Abkommen getroffen, daß sich diese mit einer jährl. abschl. Zahlung von 12,000 rt, welche der Fürst aus den ihm zustehenden Majorats Revenuen, angewiesen hat / die aber Cosmar troz allen Aufforderungen selbst vom Brieger O[ber]. L[andes]. G[ericht]. nicht zahlen will / begnügen wollen — Es kommt nur darauf an, daß Ewr Hochfürstl Durchlaucht einen Vorschuß von 112/m rt zur Bezahlung der Cur[ische] Erben, und wann auch nur auf eine kurze Zeit gnädigst bewilligen, beſonders aber den von Cosmar ſo böslich geſchmiedet, Transact von 1811, der in der Art der Ausfertigung mehr als verdächtig, dem von des K[önigs]. M[ajestät]. selbst Sanct[ionirten] Act von 1799 zuwider, mit den wohlerworbenen Rechten von dritten, unvereinbarlich kurz nichts als ein vermessenes Attentat eines ränkevollen Fremden, gegen das Glück des Fürsten ist, verdienten maßen aufheben, dem Cosmar aber von allem aus scheiden, und ihm zur strengsten Rechnungslegung anhalten laßen.
Der Vorschuß von 112,000 rt kan, wofür auch ich, wann es verstattet wird, mit einer Caution von 60,000 rt. hafte, in der kürzesten Zeit Ja in mancherlei Art getilgt sey.
würde nicht eine Abschlagliche Zahlung, wie solche sub B aufgeführt mit 25,000 rt. jährlich angenommen werden, so könte man einen Theil von den 100,000 die der Fürst August als Praedikat erhalten soll dazu vor der Hand Adhibiren. Nur muß vor allen der selbst dem Fürsten so entehrende Transact von 1811 aufgehoben, sey und ein ehrlicher Sachkundiger Administrator, in Nahmen des K[önigs]. M[ajestät]. weil Allerhöchst derselbe wegen der Garantie dabey interessirt ist angestellt werden. Dan steht der Tilgung des Vorschußes von 112/m nichts entgegen Noch bemerke ich allsubmißest daß Cosmar über 43,000 rt von den Geldern, welche der Fürst zu seinem Unterhalt beziehen, sollen hinter sich hat, und welche der Fürst den Gemein Creditoren im Vergleich anwies — die aber Cosmar durchaus nicht zahlen will — Noch gegen 60,000 rt fabriq Waaren in den Magazinen voräthig — diese aber bleiben als ein Betriebs Capital anzusehen — indes sind dies redende Beweise von der reichaltigkeit der Güter wovon ein Chicaneur alles zieht, hinter sich zur Ausführung seines Plans behält, und inzwischen dem guten Fürsten mit seinen Umgebungen hungern läst — Anführen muß ich hier noch daß ich die ehemals dem Fürsten aus der B[...] Casse vorgeschoßene 35,000 rt zur Amortisirung mit aufgeführt habe. Von Ewr Hochfürstl. Durch. stets gegen den H. Fürst zu Hohenlohe bewiesenes Wohlwollen hoffe ich die Erhöhrung meiner submissesten bitte, wornach ich auf allergehorsamst flehe, über die Lage des Fürsten, über alle seine Leiden welche er durch den p Cosmar dulden muß, ja daß alles hier wahr und gewiß geschildert ist, einen Bericht des Ober Land Gerichts zu Brieg wohin dH. J[ustiz]. Minist. Excellenz dem Hrn Fürsten selbst gewiesen, zu erfordern, aus welchen sich mehr am Tag legen und die drückende Noth des Fürsten bewiesen werden wird.
In tiefster Ehrfurcht ersterbe
E[wr]. H[ochfürstliche]. Durchl.
Wien den 20ten Octobr.
1814
treu unterthänigster Knecht
v Triebenfeld

