Document 7 · Letter
14 October 1830
Wrocław (Breslau)
- Answers Document 6
Carl Ferdinand Weigel, banker at Wrocław, a creditor → Prince Franciszek Ksawery Drucki-Lubecki, minister of finance of the Kingdom of Poland
Copy of Weigel's reply to the minister of finance, Prince Lubecki, from Wrocław. In answer to the minister's letter of 22 September (no. 59607/938) he sends certified copies of the mortgage certificate of 14 August 1803 and of the court valuation of 6 May 1803 for the estates of Trąbczyn, Osiny, Łazy, Nowawieś, Zarobna and the Trąbczyn settlers' villages. By the mortgage certificate the estates are taken to be worth 160,000 Reichstaler. Entered ahead of his claim are church capitals of 7,000 florins or 1,166 Reichstaler 16 groschen, 5,000 for von Przepolewski, though paid, and 42,000 for von Lichnowski, 48,166 Reichstaler 16 groschen together. For his own entry, made for von Grottowski and now standing in his name, 111,833 Reichstaler 8 groschen remained, which is 48,733 Reichstaler 8 groschen more than his claim of 63,100. The valuation, he says, was drawn up on the low principles used for assessing crown domains and so comes to only 128,917 Reichstaler 17 groschen; even of that, 80,751 Reichstaler 1 groschen remain to cover him once the prior entries are deducted. His claim was therefore wholly secure, and had he not been denied the help of the law he could have paid off the prior entries and bid at the forced sale. He expects the Prince to bring about his satisfaction and to set an early date for an agreement, at which he or an agent would appear.
Abschrift der Antwort Weigels an den Finanzminister Fürst Lubecki, aus Breslau. Auf dessen Schreiben vom 22. September (Nr. 59607/938) übersendet er in beglaubigter Abschrift den Hypothekenschein vom 14. August 1803 und die gerichtliche Taxe vom 6. Mai 1803 über die Güter Trąbczyn, Osiny, Łazy, Nowawieś, Zarobna und die Trąbczyner Hauländer. Nach dem Hypothekenschein ist der Wert der Güter auf 160000 Reichstaler angenommen. Vor seiner Forderung sind eingetragen: Kirchenkapitalien von 7000 Gulden oder 1166 Reichstalern 16 Groschen, für von Przepolewski, obschon bezahlt, 5000 und für von Lichnowski 42000, zusammen 48166 Reichstaler 16 Groschen. Für seinen Posten, für von Grottowski und jetzt für ihn eingetragen, blieben 111833 Reichstaler 8 Groschen, also 48733 Reichstaler 8 Groschen mehr als seine Forderung von 63100. Die Taxe sei nach den niedrigen Grundsätzen der Domänenveranschlagung angelegt und komme deshalb nur auf 128917 Reichstaler 17 Groschen; auch davon blieben nach Abzug der vorstehenden Posten 80751 Reichstaler 1 Groschen zu seiner Deckung. Seine Forderung sei also ganz sicher gewesen, und wäre ihm die Rechtshilfe nicht versagt worden, hätte er die vorstehenden Posten ablösen und in der Zwangsversteigerung mitbieten können. Er erwartet, dass der Fürst seine Befriedigung veranlasst und einen nahen Termin für eine Übereinkunft bestimmt, zu dem er selbst oder ein Bevollmächtigter erscheinen würde.
- Abschrift meiner Antwort
- an den Schatzminister des Königreichs Polen, Herrn Fürsten
- v. Lubecki pp Durchlaucht
- Breslau d. 14 Octbre 1830.
- P.P.
- Ew. Durchlaucht überreiche ich auf die hohe Eröffnung vom 22 v. M.
- No. 59607/938 hierbey gg: in beglaubter Abschrifft, von den Güthern
- Trąbczyn, Osiny, Łazy, Nowawieś, Zarobna, Trąbczyner
- Hauländer cum att.
- 1. den Hypotheken Schein vom 14 August 1803.
- 2. die gerichtl. Taxe vom 6 May 1803.
- Nach dem Hypothequen Schein ist der Werth dieser Güther
- auf rthlr. 160000.
- angenommen.
- Die meiner Forderung voran eingetragenen
- Posten, betragen:
- 1. Rubr. II. Kirchen Kapitalien überhaupt
- 7000 fl. oder rthlr. 1166. 16 gr.
- 2. Rubr: III. für v. Przepolewski
- obschon bezahlt " 5000. -
- v. Lichnowski " 42000. -
- = 48166. 16 gr
- Zur Deckung meiner Rubr. III Nro. 3. pro
- v. Grottowski modo für mich eingetragene
- Post blieben noch rthlr 111833. 8 gr
- und da meine Forderung nur 63100. -
- beträgt, so schießen noch über rthlr. 48733. 8 gr
- Die Taxe ist nach den niedern Principien angelegt, welche
- zur Veranschlagung der Domainen angewandt wurden.
- Der Scheffel Waitzen ist zu 20 ggr. der Schfl. Roggen zu
- 16 ggr. der Schfl. Gerste zu 12 ggr. und der Schfl. Hafer zu
- 8 ggr. nur ad competum gebracht, dagegen die Hälfte
- der Erndte und außerdem noch pro administratione
- 15 pC. von der brutto Einnahme abgezogen.
Abschrift meiner Antwort an den Schatzminister des Königreichs Polen, Herrn Fürsten v. Lubecki pp Durchlaucht
Breslau d. 14 Octbre 1830.
P.P.
Ew. Durchlaucht überreiche ich auf die hohe Eröffnung vom 22 v. M. No. 59607/938 hierbey gg: in beglaubter Abschrifft, von den Güthern Trąbczyn, Osiny, Łazy, Nowawieś, Zarobna, Trąbczyner Hauländer cum att.
1. den Hypotheken Schein vom 14 August 1803.
2. die gerichtl. Taxe vom 6 May 1803.
Nach dem Hypothequen Schein ist der Werth dieser Güther auf rthlr. 160,000.
angenommen.
Die meiner Forderung voran eingetragenen Posten, betragen:
1. Rubr. II. Kirchen Kapitalien überhaupt 7,000 fl. oder rthlr. 1,166. 16 gr.
2. Rubr: III. für v. Przepolewski obschon bezahlt " 5,000. -
v. Lichnowski " 42,000. - = 48,166. 16 gr
Zur Deckung meiner Rubr. III Nro. 3. pro v. Grottowski modo für mich eingetragene Post blieben noch rthlr 111,833. 8 gr und da meine Forderung nur 63,100. - beträgt, so schießen noch über rthlr. 48,733. 8 gr
Die Taxe ist nach den niedern Principien angelegt, welche zur Veranschlagung der Domainen angewandt wurden. Der Scheffel Waitzen ist zu 20 ggr. der Schfl. Roggen zu 16 ggr. der Schfl. Gerste zu 12 ggr. und der Schfl. Hafer zu 8 ggr. nur ad competum gebracht, dagegen die Hälfte der Erndte und außerdem noch pro administratione 15 pC. von der brutto Einnahme abgezogen.
- Hierdurch hat sich der angenommene Werth nur zu rthlr. 128917 gr. 17
- berechnet. Werden hiervon die mir vorstehenden 48166. 16
- abgezogen, so bleiben doch noch rthlr. 80751 gr. 1.
- zu meiner Deckung, wozu aber nur 63100. -
- erforderlich sind.
- Nach diesen Thatsachen, ist wohl kein Zweifel, daß meine Forde-
- rung ganz sicher war
- Ich konnte sobald mir nicht die Rechtshülfe versagt wurde,
- die voranstehenden Posten berichtigen, und in der Subhas-
- tation so weit es zu meiner Forderung erforderlich war
- mitbieten.
- Bei diesem Nachweis und bei dem frühern Anerkennt-
- niße, endlich bei der langen Dauer der Sache, darf
- ich von Ew. Durchlaucht Gerechtigkeit erwarten, daß Hoch-
- dieselben nunmehr meine Befriedigung gnädigst ver-
- anlassen, und einen nahen Termin zur nicht zu be-
- zweifelnden Uebereinkunft zwischen uns bestimmen werden,
- an welchem ich mich selbst oder durch einen Bevollmäch-
- tigten einfinden würde.
- Mit größter Ehrfurcht habe die Ehre zu seyn pp.
Hierdurch hat sich der angenommene Werth nur zu rthlr. 128,917 gr. 17 berechnet. Werden hiervon die mir vorstehenden 48,166. 16 abgezogen, so bleiben doch noch rthlr. 80,751 gr. 1. zu meiner Deckung, wozu aber nur 63,100. - erforderlich sind.
Nach diesen Thatsachen, ist wohl kein Zweifel, daß meine Forderung ganz sicher war
Ich konnte sobald mir nicht die Rechtshülfe versagt wurde, die voranstehenden Posten berichtigen, und in der Subhastation so weit es zu meiner Forderung erforderlich war mitbieten.
Bei diesem Nachweis und bei dem frühern Anerkenntniße, endlich bei der langen Dauer der Sache, darf ich von Ew. Durchlaucht Gerechtigkeit erwarten, daß Hochdieselben nunmehr meine Befriedigung gnädigst veranlassen, und einen nahen Termin zur nicht zu bezweifelnden Uebereinkunft zwischen uns bestimmen werden, an welchem ich mich selbst oder durch einen Bevollmächtigten einfinden würde.
Mit größter Ehrfurcht habe die Ehre zu seyn pp.

