Traces in the Sand

Document 1 · Power of attorney

19 February 1805

Górzyce (Guhrwitz)

A copy of the general power of attorney of the Prince of Hohenlohe-Ingelfingen for the War and Forest Councillor von Triebenfeld, given at the Guhrwitz justice office near Wrocław on 19 February 1805. Triebenfeld may act for the Prince in all matters of his estates of Zagórów, Witów and Trąbczyn in the Kalisz department, whether parcelling, sale, lease or mortgage: apply to the Chamber and to the Government at Kalisz, the provincial court, settle with the lessees, pay and receive money, and give orders to the officials of the estates and suspend them. The Prince promises to approve everything and to repay his costs. The justice office attests his signature the same day; the patrimonial court on Trąbczyn certifies the copy on 21 March 1806.

One line per manuscript line, with broken words hyphenated and stray break marks removed. Editorial decisions are set out in About the edition.
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  1. Copia
  2. General-Vollmacht
  3. Ich Endesunterschriebener thun kund und bekenne hiemit, daß ich den Königlichen Kriegs und Forst-Rath Herrn Peter Friedrich August v. Triebenfeld hochwohlgeboren aus Schweinern und p.p. hierdurch ausdrücklich bevolmächtige, um in meinen Namen alle und jede Angelegenheit in betreff der mir zugehörigen in Südpreussen im Kalischer Departament belegenen Zagurowo, Wittow und Trąpczyner Gütern, sie mögen eine Dismembration Haupt- und Verkauf Verpachtung oder Verpfändung betreffen oder wie sie nur sonst immer Nahmen haben mögen, und Bezug und Einfluß haben können, sowohl gerichtlich als außergerichtlich zu besorgen alle desfalls nothige Approbationen und Verhaltungsbefehle sowohl als auch alle andere ihm nöthig scheinende Erfordernisse bei der hochlöblichen Kammer sowohl als auch bei hochlöblichen Regierung zu Kalisch und bei allen anderen erforderlichen Geschäften, Behörden zu bitten, und respective anzuzeigen und alle anderen erforderlichen Geschäfte für mich zu besorgen, sich mit deren Pächtern auseinanderzusetzen und Vergleiche abzuschließen, Gelder zu bezahlen, dergleichen in Empfang zu nehmen und darüber zu quittiren, meine dasigen Oficianten und Dienerschaft die ihm zweckdienlichen Befehle zu erteilen
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  1. ihr Verhalten und Dienstleisten zu untersuchen, und wenn er solches nicht seinen Einsichten für angemessen und mir nachtheilig finden sollte, solche nöthigen falls zu Suspendiren und überhaupt uneingeschränkt und frey bei allen Behörden und Angelegenheiten so zu handeln, wie er es für gut und meinem Interesse am angemessensten finden sollte.
  2. Was nun gedachter mein Bevollmächtigter vermöge dieses erhaltenen Auftrages thun wird, verspreche ich hierdurch zu genehmigen und darüber dergestallt unverbrüchlich zu halten, als ob ich es selbst gethan hätte. Zugleich mache ich mich auch verbindlich, meinen Herrn Bevollmächtigten von wegen dieses Auftrages überall zu entschädigen und demselben alle Kosten und Auslagen zu erstatten, bei Verpfändung meines jetzigen und künftigen Vermögens so viel davon hiezu erfordert wird.
  3. Dessen zu Urkund habe ich diese Special Vollmacht eigenhändig unterschrieben und durch Beidrückung meines Wappens bekräftiget. So geschehen im Guhrwitz’schen Justiz Amte bei Breslau den 19ten Februar 1805.
  4. L. S. Selbst gelesen und genehmiget.
  5. Friedrich Ludwig Fürst zu Hohenlohe.
  6. Daß Sr Durchlaucht der regierende dem unterschriebenen Justiz Amte von Person wohl bekannte und völlig disposition-fähige Fürst und Herr General
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  1. der Infanterie, Chef eines Regiments, Gouverneur der Stadt und Vestung Breslau und Ritter des großen schwarzen und rothen Adler-Ordens p.p. Herr Friedrich Ludwig Fürst zu Hohenlohe-Ingelfingen vorstehende an den Königlichen Kriegs- und Forst Rath Herrn v. Triebenfeld gerichtete General-Vollmacht, daß vor uns in unserer Zuziehung errichtet, sich zum wörtlichen Inhalte derselben durchgehends bekannt und sodann dieselbe, nachdem höchst dieselben solche vorher nochmahls durchgelesen und genehmigt hätte in unserer Gegenwart eigen händig unterschrieben, und besiegelt haben, solches wird hiermit testante Protocollo de hodierno in fidem publicam attestiret. So geschehen in Guhrwitz'schen Justiz Amte bei Breslau den 19ten Februar 1805.
  2. Freiherrlich v. Stillfried Guhrwitzer Justiz Amt.
  3. L. S.
  4. Koeppen, Justitiarius
  5. Koleschke, Actuarius
  6. Daß vorstehende Abschrift mit der Original-Vollmacht gleichlautend ist, solches wird hierdurch glaubhaft attestiert.
  7. Marianten den 21. Maerz 1806.
  8. Fürstlich Hohenlohesches Patrimonial Gericht auf Trąbczyn.
  9. L. S. Schenck.