Traces in the Sand

Document 6 · Letter

30 November 1800

Wrocław (Breslau)

Prince Friedrich Ludwig of Hohenlohe-Ingelfingen → Heinrich Julius von Goldbeck, Grand Chancellor of Prussia

The Prince of Hohenlohe's covering letter to the Grand Chancellor, sent with his petition of the same day. The settlement proposal made by the court's deputy at the last hearing makes him fear that the Government at Poznań will not judge impartially. The lifetime right of the plaintiff's father, who is still living, in his late wife's property is, he says, part of the father's confiscated property; the deputy nevertheless doubted that it belongs to the fisc. The Prince asks again, urgently, that the judgment be entrusted to the Government at Kalisz or to another South Prussian court.

One line per manuscript line, with broken words hyphenated and stray break marks removed. Editorial decisions are set out in About the edition.
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  1. Hochwohlgebohrner Herr;
  2. Hochzuverehrender Herr GroßCanzler!
  3. Ew. Excellenz verzeihen, wenn ich mir die Freyheit neh-
  4. me, mein Bittschreiben noch mit diesen wenigen
  5. Worten zu begleiten.
  6. Mein Vertrauen auf Hochdero Gewogenheit gegen
  7. mich ist allzugroß, als daß ich nicht ganz ge-
  8. trost der Gewährung meiner dringendsten
  9. Bitte: "daß Ew. Excellenz geruhen möchten,
  10. nach Innhalt des Bittschreibens gütigst zu ver-
  11. fügen" entgegen sehen dürfte.
  12. Folgende Gründe haben mich zu meinem Gesuch
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  1. unter andere bewogen:
  2. Schon der Vergleichsvorschlag, welchen der Deputatus in dem letzten
  3. Termin gemacht hat, macht mich besorgt, daß man bey der
  4. Regierung zu Posen nicht mit der gehörigen Unbefangen
  5. heit zur Abfaßung des Erkenntnisses zu Werke gehen
  6. möchte. Das LebtagsRecht, welches der noch lebende
  7. Vater der Klägerinn an dem Vermögen seiner ver-
  8. storbenen Ehegattin auszuüben hatte, ist doch offen-
  9. bar ein Theil des ihm confiscirten Vermögens,
  10. und Fiscus hat doch durch die Confiscation des ganzen
  11. gegenwärtigen und zukünftigen Vermögens des
  12. v. Prusimski, das LebtagsRecht offenbar unterworben.
  13. Es ist mir daher sehr aufgefallen, wie der Deputatus
  14. bey dem Vergleichsvorschlage den sonderbaren Zwey-
  15. fel gegen die Gültigkeit des LebtagsRechts aufwerfen
  16. konnte, daß es darum dem Fisco nicht zustehen würde, weil
  17. die verstorbene Mutter der Klägerinn mit Fisco über
  18. das LebtagsRecht nicht contrahirt hätte.
  19. Dies, ingleich der Umstand, daß das Pupillen Collegium in
  20. welches die Sache mit soviel Eifer betreibt, zu-
  21. gleich Richter in derselben seyn soll, nicht minder noch
  22. sonstige andere, bloß auf meine individuelle
  23. Überzeugung einwirkende Gründe, haben daher in
  24. mir ein Bedenken erregt, über die Sache bey der
  25. Regierung zu Posen sprechen zu lassen.
  26. Deshalb bitte ich Ew. Excellenz nochmals dringendst,
  27. entweder der Regierung zu Kalisch oder irgend
  28. einem andern Südpreussischen Collegio den Spruch
  29. über die Sache gefälligst auftragen zu wollen.
  30. Geruhen Hochdieselben die Versicherung der unbe-
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  1. grenzten Verehrung annehmen zu wollen, mit welcher
  2. ich Lebenslang verharren werde.
  3. Euerer Excellenz
  4. Breslau, den 30. Novbr. 1800.
  5. ganz gehorsamster Diener,
  6. F[riedrich]. L[udwig]. F[ürst]. z[u]. Hohenlohe.