Document 6 · Letter
30 November 1800
Wrocław (Breslau)
- Adds appurtenances to Document 5
Prince Friedrich Ludwig of Hohenlohe-Ingelfingen → Heinrich Julius von Goldbeck, Grand Chancellor of Prussia
The Prince of Hohenlohe's covering letter to the Grand Chancellor, sent with his petition of the same day. The settlement proposal made by the court's deputy at the last hearing makes him fear that the Government at Poznań will not judge impartially. The lifetime right of the plaintiff's father, who is still living, in his late wife's property is, he says, part of the father's confiscated property; the deputy nevertheless doubted that it belongs to the fisc. The Prince asks again, urgently, that the judgment be entrusted to the Government at Kalisz or to another South Prussian court.
Begleitschreiben des Fürsten von Hohenlohe an den Großkanzler zu seinem Bittschreiben vom selben Tag. Der Vergleichsvorschlag, den der Deputierte im letzten Termin gemacht hat, lasse ihn fürchten, dass die Regierung zu Posen nicht unbefangen urteilen werde. Das Lebtagsrecht des noch lebenden Vaters der Klägerin am Vermögen seiner verstorbenen Frau sei ein Teil des ihm konfiszierten Vermögens; der Deputierte habe dennoch bezweifelt, dass es dem Fiskus zustehe. Der Fürst bittet nochmals dringend, den Spruch der Regierung zu Kalisch oder einem anderen südpreußischen Kollegium aufzutragen.
- Hochwohlgebohrner Herr;
- Hochzuverehrender Herr GroßCanzler!
- Ew. Excellenz verzeihen, wenn ich mir die Freyheit neh-
- me, mein Bittschreiben noch mit diesen wenigen
- Worten zu begleiten.
- Mein Vertrauen auf Hochdero Gewogenheit gegen
- mich ist allzugroß, als daß ich nicht ganz ge-
- trost der Gewährung meiner dringendsten
- Bitte: "daß Ew. Excellenz geruhen möchten,
- nach Innhalt des Bittschreibens gütigst zu ver-
- fügen" entgegen sehen dürfte.
- Folgende Gründe haben mich zu meinem Gesuch
Hochwohlgebohrner Herr; Hochzuverehrender Herr GroßCanzler! Ew. Excellenz verzeihen, wenn ich mir die Freyheit nehme, mein Bittschreiben noch mit diesen wenigen Worten zu begleiten.
Mein Vertrauen auf Hochdero Gewogenheit gegen mich ist allzugroß, als daß ich nicht ganz getrost der Gewährung meiner dringendsten Bitte: "daß Ew. Excellenz geruhen möchten, nach Innhalt des Bittschreibens gütigst zu verfügen" entgegen sehen dürfte.
Folgende Gründe haben mich zu meinem Gesuch
- unter andere bewogen:
- Schon der Vergleichsvorschlag, welchen der Deputatus in dem letzten
- Termin gemacht hat, macht mich besorgt, daß man bey der
- Regierung zu Posen nicht mit der gehörigen Unbefangen
- heit zur Abfaßung des Erkenntnisses zu Werke gehen
- möchte. Das LebtagsRecht, welches der noch lebende
- Vater der Klägerinn an dem Vermögen seiner ver-
- storbenen Ehegattin auszuüben hatte, ist doch offen-
- bar ein Theil des ihm confiscirten Vermögens,
- und Fiscus hat doch durch die Confiscation des ganzen
- gegenwärtigen und zukünftigen Vermögens des
- v. Prusimski, das LebtagsRecht offenbar unterworben.
- Es ist mir daher sehr aufgefallen, wie der Deputatus
- bey dem Vergleichsvorschlage den sonderbaren Zwey-
- fel gegen die Gültigkeit des LebtagsRechts aufwerfen
- konnte, daß es darum dem Fisco nicht zustehen würde, weil
- die verstorbene Mutter der Klägerinn mit Fisco über
- das LebtagsRecht nicht contrahirt hätte.
- Dies, ingleich der Umstand, daß das Pupillen Collegium in
- welches die Sache mit soviel Eifer betreibt, zu-
- gleich Richter in derselben seyn soll, nicht minder noch
- sonstige andere, bloß auf meine individuelle
- Überzeugung einwirkende Gründe, haben daher in
- mir ein Bedenken erregt, über die Sache bey der
- Regierung zu Posen sprechen zu lassen.
- Deshalb bitte ich Ew. Excellenz nochmals dringendst,
- entweder der Regierung zu Kalisch oder irgend
- einem andern Südpreussischen Collegio den Spruch
- über die Sache gefälligst auftragen zu wollen.
- Geruhen Hochdieselben die Versicherung der unbe-
unter andere bewogen:
Schon der Vergleichsvorschlag, welchen der Deputatus in dem letzten Termin gemacht hat, macht mich besorgt, daß man bey der Regierung zu Posen nicht mit der gehörigen Unbefangen heit zur Abfaßung des Erkenntnisses zu Werke gehen möchte. Das LebtagsRecht, welches der noch lebende Vater der Klägerinn an dem Vermögen seiner verstorbenen Ehegattin auszuüben hatte, ist doch offenbar ein Theil des ihm confiscirten Vermögens, und Fiscus hat doch durch die Confiscation des ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögens des
v. Prusimski, das LebtagsRecht offenbar unterworben. Es ist mir daher sehr aufgefallen, wie der Deputatus bey dem Vergleichsvorschlage den sonderbaren Zweyfel gegen die Gültigkeit des LebtagsRechts aufwerfen konnte, daß es darum dem Fisco nicht zustehen würde, weil die verstorbene Mutter der Klägerinn mit Fisco über das LebtagsRecht nicht contrahirt hätte. Dies, ingleich der Umstand, daß das Pupillen Collegium in welches die Sache mit soviel Eifer betreibt, zugleich Richter in derselben seyn soll, nicht minder noch sonstige andere, bloß auf meine individuelle Überzeugung einwirkende Gründe, haben daher in mir ein Bedenken erregt, über die Sache bey der Regierung zu Posen sprechen zu lassen. Deshalb bitte ich Ew. Excellenz nochmals dringendst, entweder der Regierung zu Kalisch oder irgend einem andern Südpreussischen Collegio den Spruch über die Sache gefälligst auftragen zu wollen. Geruhen Hochdieselben die Versicherung der unbe
- grenzten Verehrung annehmen zu wollen, mit welcher
- ich Lebenslang verharren werde.
- Euerer Excellenz
- Breslau, den 30. Novbr. 1800.
- ganz gehorsamster Diener,
- F[riedrich]. L[udwig]. F[ürst]. z[u]. Hohenlohe.
grenzten Verehrung annehmen zu wollen, mit welcher ich Lebenslang verharren werde. Euerer Excellenz Breslau, den 30. Novbr. 1800. ganz gehorsamster Diener, F[riedrich]. L[udwig]. F[ürst]. z[u]. Hohenlohe.


